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Amtsgericht Burg: Rechte Schläger wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt

Täter traten solange zu, bis das Opfer das Bewußtsein verlor//Prozessauftakt am 29. April 2008

Vor dem Amtsgericht in Burg beginnt am 29. April 2008 ab 09:00 Uhr der Prozess gegen den 19-Jährigen Andy H. und den 24-Jährigen Christian L. wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung. Die Opfer sind junge Erwachsene und treten im Verfahren als Nebenkläger auf. Die Täter kommen aus der Region Loburg.

Die Angeschuldigten Andy H. und Christian L. sollen am 24. Dezember 2005 in Loburg die Geschädigten Jens A.* (22), Peter B.* (25) und Mario C. *(31) mit einem gefährlichen Werkzeug (Schuhe) körperlich misshandelt haben. Der Angeschuldigte Andy H. wird als Heranwachsender angeklagt, weil er zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alt war.

Gegen 2:00 Uhr, sollen sich die Angeschuldigten Andy H. und Christian L. vor der Gaststätte „Biggis Gartenhaus“ in Loburg befunden haben, wo sie auf Jens A. trafen. Der Angeklagte H. soll dann den Betroffenen u.a. als „Zeckenschwein“ beschimpft haben. Im weiteren Verlauf soll der Angeschuldigte H. den Geschädigten gegen den Körper getreten haben, worauf dieser zu Boden gefallen sein soll. Danach hätten die beiden Angeklagten mehrfach auf Jens A. eingeschlagen und eingetreten. Die Zeugen Peter B. und Mario C. kamen dazu und versuchten nach eigenen Angaben, die Auseinandersetzung zu beenden. Andy H. und Christian L. hätten dann zudem auf die Zeugen eingeschlagen- und getreten. Dabei sollen die Angeschuldigten solange auf das Opfer Peter B. eingetreten haben, bis dieser das Bewusstsein verlor.

Nachdem die Angeschuldigten von den Opfern abgelassen hatten, sollen sie sich in Richtung des Loburger Marktes begeben haben, wo sich bereits der Rettungswagen befand. Die Angeschuldigten H. und L. seien den drei Geschädigten gefolgt. Dort sollen die Angreifer H. und L. wiederum auf die Geschädigten Jens A., Peter B. und Mario C. eingeschlagen und eingetreten haben.

Laut Opferberichten und ärztlichen Gutachten erlitt Jens A. bei dem Übergriff eine Verstauchung des rechten Daumens. Peter B. habe durch den Angriff einen Kieferbruch, Hämatome am rechten Auge, eine Platzwunde über den linken Ohr sowie diverse Schürfwunden und Prellungen davongetragen. Mario C. habe durch die Handlungen der Täter eine Schürfwunde am Kopf und eine Verletzung an der Nase zu beklagen.

( * Namen der Opfer wurden geändert )


Rückruf bei Fragen:
Marco Steckel (01 77) 6 28 28 60


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