Am 7.1. 2005 berichtete die Mitteldeutsche Zeitung vom Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Gewahrsamszelle des Dessauer Polizeireviers. Laut Zeitungsbericht der MZ soll der Mann, nachdem er in Schutzhaft genommen worden war, auf Grund eines Brandes ums Leben gekommen sein. Die Zelle soll wenige Minuten vor Ausbruch des Brandes kontrolliert worden sein. Der Polizeisprecher der Polizeidirektion Dessau erklärte, dass Beamte versuchten das Feuer zu löschen; dies soll jedoch wegen der starken Rauchentwicklung nicht möglich gewesen sein. Ein technischer Defekt in der Zelle wird als Brandursache ausgeschlossen; der Feuermelder soll zu spät Alarm ausgelöst haben. Auch die zuvor alarmierte Feuerwehr kam zu spät, um den Brand rechtzeitig zu löschen. Oury Jalloh ist tot.
Wurde Oury vorschriftsmäßig kontrolliert bevor er in die Zelle gebracht wurde, hätte er kein Feuer legen können, denn bei der Personenkontrolle vor Antritt einer Schutzhaft, werden dem Tatverdächtigem alle Gegenstände einschließlich Schuhen, Tascheninhalt, Schmuck und Gürtel abgenommen. Höchstens seine Kleidung darf ein Gefangener mit in die Zelle nehmen. Außerdem war für den gläubigen Fullah-Moslem und Vater Oury ein Selbstmord ausgeschlossen, da dies ein Verstoß gegen die Glaubensregeln seiner Religionbedeutet und mit seinem Gewissen nicht vereinbar gewesen war. In jedem Fall lag die Verantwortung über Ourys Gesundheit und Leben vom Moment seiner Festnahme bei den Beamten der Polizei. Bereits vor 2 Jahren starb ein 36-jähriger Mann in einer Zelle des Dessauer Polizeireviers. Ein Arzt attestierte ihm Gewahrsamstauglichkeit. Der Mann starb kurz darauf an inneren Verletzungen.