11. Januar 2010 / Dessau-Roßlau

Vor der dritten Strafkammer am Landgericht Dessau-Roßlau wurde am 11. Januar 2010 die Berufungsverhandlung gegen den 31-jährigen Rene Ö. aus Bitterfeld-Wolfen wegen Verwendens von Kennzeichen verfasungswidriger Organisationen sowie Körperverletzung verhandelt. Am 25. Oktober 2008 sei der Angeklagte von Polizeibeamten festgestellt worden, weil er am Hals als Tätowierung den Schriftzug „Blood & Honour“ mit einer Triskele öffentlich zur Schau getragen habe. Zudem ist dem bekannten Rechtsextremen zur Last gelegt worden, einen Bekannten seiner Mutter nach einem Streit in deren Wohnung geschlagen zu haben.


der Angeklagte (1.v.li.) auf einer Neonazidemonstration am 08. Mai 2009 in Burg (mehr dazu hier...)

Rene Ö. hatte für diese Berufungsverhandlung gleich zwei Rechtsanwälte mitgebracht, immerhin ging es für ihn insgesamt um eine Gesamthaftdauer von bis zu zwei Jahren und acht Monaten. Neben den für dieses Verfahren angesetzten zehn Monate Haftstrafe befand sich der Angeklagte zur Tatzeit bereits wegen anderer Straftaten auf Bewährung. Auf Anraten des vorsitzenden Richters Knief an den Angeklagten, seine Berufung zurückzunehmen, offerierte auch der Staatsanwalt einer gegenseitigen Rücknahme der Berufung zuzustimmen.


Landgericht Dessau-Roßlau

Nach einer Beratungspause erklärten Rene Ö. und seine Verteidiger, die Berufung zurückzunehmen. Neben der anstehenden Haftstrafe kommen nun zusätzlich noch die Kosten des Prozesses auf den vorbestraften Neonazi zu. „Das war eine kluge Entscheidung, Herr Ö.“, gab Richter Knief ihm dennoch abschließend mit auf den Weg und lies damit erahnen, dass bei einer Neuverhandlung rechtsextrem motivierter Straftaten vor dem Landgericht Dessau-Roßlau kaum eine geringere Strafe in Aussicht gestanden hätte.

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Quelle:
eigener Bericht

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt