06. Januar 2008 / Bitterfeld-Wolfen

Laut Antwort einer kleinen Anfrage an die Landesregierung wurde in Bitterfeld-Wolfen am 06. Januar Anzeige gemäß §86a StGB gestellt.

Als Grund wird "Schmieren/sonstiges Anbringen von Hakenkreuzen etc." genannt. Bei diesem  Propagandadelikt gab es neben einer Geschädigten auch einen festgestellten Täter.

Quelle:
Kleine Anfrage an die Landesregierung - KA 5/6540
eigener Bericht

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt