25. April 2012 / Dessau-Roßlau 
 
Vor der 2. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau fand am 25. April 2012 unter dem Vorsitz der Amtsrichterin Uda Schmid das Berufungsverfahren gegen den 19-Jährigen Johannes G. aus Bitterfeld-Wolfen statt. Die Pflichtverteidigerin des Angeklagten und die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hatten Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen vom 25. Januar 2012 eingelegt. Die Berufung beschränkte sich auf den Strafausspruch des Amtsgerichts Bitterfeld, so dass keine neue Beweisaufnahme notwendig war.Das Amtsgericht Bitterfeld hatte G. zu einer Einheitsjugendstrafe von 2 Jahren unter Einbeziehung früherer Richtersprüche verurteilt, wobei die Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt ist. Das Amtsgericht Bitterfeld Wolfen hat den 19-Jährigen bekennenden Rechtsextremisten folgende Straftaten nachgewiesen:

G. habe am 1. Mai, 19. Juli und am 20. Juli 2011 in Halle/Saale und in Bitterfeld eine auf dem linken Handrücken eintätowierte Doppelsiegrune in der Öffentlichkeit gezeigt. Zusätzlich habe G. am 19. Juli und am 20. Juli 2011 einem Rucksack mit NSDAP- und Hakenkreuz-Aufnähern bei sich getragen.

So sei Jens P. mit einem Fahrrad in der Region Bitterfeld am 5. Oktober 2011 unterwegs gewesen. Durch die Täter, u.a. Johannes G., sollen Jens P. mit dem PKW verfolgt haben. Sodann sei P. mittels PKW gestoppt wurden. Man habe P. mit der Faust ins Gesicht geschlagen und er sei getreten worden (Stahlkappenschuhen).
 
Der Betroffene wird von der Beratungsstelle für Opfer rechter Gewal Dessau betreut. 
 
Quellen: Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt, eigener Bericht,
Mitteldeutsche Zeitung vom 10. Mai 2012, Lokalausgabe Dessau,
Pressesprecher 
Landgericht Dessau-Roßlau

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt