„Handwerkliche Fehler“ von „nur mittelguten Juristen“?Juristischer Sieg auf ganzer Linie war nur erträumt // NPD-Landesvorsitzender muss wegen unwahrer Behauptungen und Schmähungen Schadensersatz zahlen // DVU-Landesvorsitzender als Rechtsanwalt wieder unterlegen Vor der vierten Zivilkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau fand am 18. Januar 2010 eine Verhandlung statt, bei der gleich zwei Landesvorsitzende extrem rechter Parteien aus Sachsen-Anhalts involviert waren. Beide saßen auf der Seite der beklagten Partei. Zum einen der Landesvorsitzende der NPD Sachsen-Anhalt Matthias Heyder – begleitet von dem Magdeburger NPD-Stadtrat Matthias Gärtner – und neben ihm der Landesvorsitzende der DVU Ingmar Knop in seiner beruflichen Funktion als Rechtsanwalt. Die vorsitzende Richterin Walter betonte eingangs, „dass hier erhebliches Interesse besteht“ Schadensansprüche des Klägers Georg Findeisen, seines Zeichens Justiziar der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost, geltend zu machen. Für unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähungen gegen den Kläger und seine Dienststelle auf den Internetseiten der Landes-NPD hatte Heyder sich zu verantworten.
Infolge eines Aufmarsches der neonazistischen NPD am 14. Juni 2008 in Zerbst (mehr dazu hier…) hatte der Landesverband publiziert, „dass zwei Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit sämtliche von uns angefochtene Auflagen aufhoben“ hätten. Schwerwiegende „handwerkliche Fehler bei der Erstellung des Auflagenbescheides“ durch den „nur mittelgute(n) Jurist(en)“ – den „Winkeladvokaten Findeisen“ – hätten „letztinstanzliche Grundsatzurteile“ herbeigeführt, dass „es der NPD erlaubt (sei), die Straße vor dem Wohnhaus des Innenministers dieses reichlich überflüssigen Bundeslandes zu benutzen“ sowie „mit Trommeln und Hochtransparenten auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen“, preiste der Landesverband derzeit den angeblichen juristischen Erfolg auf ganzer Linie an. Dass „sämtliche … Auflagen aufgehoben“ worden seien, entsprach, laut klagender Partei, nicht der Wahrheit. Mit einem Streitwert von 10.000 Euro veranschlagte das Gericht den in Rede stehenden Schaden, den diese einerseits unwahren, andererseits verleumdenden Äußerungen für den Betroffenen bedeuten würden. Rechtsanwalt Ingmar Knop, der auch Landesvorsitzender der DVU Sachsen und stellvertretender Bundesvorsitzender der rechten Partei ist, gab zu Protokoll, dass sein Mandant versichert habe, nach Zustellung der Anklageschrift im September 2008 den Artikel vom Netz genommen zu haben. „Auf alles wo die NPD Einfluss hat, ist der Artikel nicht mehr (zu finden) mindestens seit September“, verlieh der Beklagte Heyder der Aussage Nachdruck. Der Vertreter des Klägers, Rechtsanwalt John, versicherte hingegen, erst zu Monatsanfang mittels Stichwortsuche im Internet auf den entsprechenden Artikel gestoßen zu sein. Dieser Artikel könne so nicht veröffentlicht werden, bestätigte das Gericht. Auch nicht – wie die beklagte Partei meine – „symbolisch für die Polizeidirektion“. Da der Kläger hierbei personifiziert werde, seien derlei Schmähungen und unwahren Tatsachenbehauptungen mit seinen Persönlichkeitsrechten nicht vereinbar. Die abschließende Entscheidung in einem diesbezüglichen, noch laufenden Strafverfahren gegen Matthias Heyder stünde gegenwärtig noch aus.
Nach einer kurzen Beratung mit seinem Mandanten verkündete Rechtsanwalt Ingmar Knop: „Der Beklagte wäre zu einem Anerkenntnis bereit.“ „Die Beklagte erkennt die Klageaufforderung an“, diktierte Richterin Walter daraufhin für das Protokoll und führte weiter aus, dass bei etwaiger Zuwiderhandlungen ein Zwangsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise bis zu sechs Monate Ordnungshaft drohen würden. Dem Kläger Findeisen sollen als Schadensersatz 750 Euro vom Beklagten gezahlt werden. Der anwaltliche Vertreter des Klägers schätzte nach der Verhandlung ein, dass allein der Zivilprozess der beklagten Partei insgesamt bis zu 4.000 Euro Kosten einbrächte. Auch in Vergangenheit musste bereits ein Parteikollege aus den eigenen Reihen, der von Rechtsanwalt Knop vertreten worden ist wegen Beleidigung, 600 Euro Strafe an eine soziale Einrichtung und 500 Euro Schadensersatz an den Kläger – einen alternativen Jugendlichen – zahlen (mehr dazu hier…). Zudem fungiert Ingmar Knop seit dem Wiedereinzug der NPD in den sächsischen Landtag als Berater der NPD-Fraktion (mehr dazu hier...). verantwortlich für den Artikel: |
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