17. September 2010 / Dessau-Roßlau Das Landgericht Dessau-Roßlau hat am 17. September 2010 die Zurückweisung einer Klage des Bundesvorstandes der NPD gegen den Landesvorstand der CDU bekanntgegeben. Die Bundes-NPD, die von dem Dessau-Roßlauer DVU-Stadtrat Ingmar Knop anwaltlich vertreten wurde, hatte versucht Äußerungen aus der im Mai erschienen „Handreichung zum Umgang mit Rechtsextremen“ der AG Extremismus der CDU Sachsen-Anhalt zu verbieten. Auch im Hinblick auf den kommenden Landtagswahlkampf hat die Arbeitsgruppe der Landes-CDU unter Federführung von Thomas Leimbach die Broschüre aufgelegt, um die Spielräume der NPD einzuschränken und demokratischen Wahlkämpfern Rückenhalt im Umgang mit der neonazistischen Partei zu geben. Laut Mitteldeutscher Zeitung habe sich der Streit um Passagen gedreht wonach die NPD den Rechtsstaat und die Demokratie abschaffen will und gleichzeitig die Inhaftierung, Folterung und Ermordung Hunderttausender Demokraten im Dritten Reich verherrliche. Laut Ausführungen der Richterin Kiel am Landgericht habe die NPD die Kosten für das Verfahren zu tragen. Zudem sei für eine eventuelle Berufung vor dem Oberlandesgericht in Naumburg der Streitwert auf 10.000 Euro festgesetzt worden. Zu der Verkündung der Entscheidung waren im Landgericht anwesend: Phillip Valenta, Mitglied des Landesverbandes Sachsen-Anhalt und JN-Bundesgeschäftsführer aus Bernburg, sowie der Dessau-Roßlauer Swen Behrend, der zuletzt den Posten des Fraktionsgeschäftsführers der NPD-Fraktion im Kreistag von Anhalt-Bitterfeld inne hatte. Der DVU-Landesvorsitzende von Sachsen-Anhalt und Sachsen Rechtsanwalt Ingmar Knop, der die klagende Partei vertrat, ist für die sächsische NPD-Landtagsfraktion seit 2009 als parlamentarischer Berater für den Ausschuss für „Verfassung, Recht und Europa“ sowie den Ausschuss für „Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten“ federführend tätig. Quelle: |
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