02. Februar 2008 / Zerbst

Laut Antwort einer kleinen Anfrage an die Landesregierung wurde in Zerbst am 02. Februar Anzeige gemäß §86a StGB gestellt.

Als Grund wird "Anbringen von Symbolen wie Hakenkreuzen etc." genannt.

Quelle:
Kleine Anfrage an die Landesregierung - KA 5/6540
eigener Bericht

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt