08. März 2014 / Dessau-Roßlau

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz LSA vorliegt. Nähere Umstände sind diesbezüglich nicht bekannt.

Quelle:
Antwort der Landesregierung Sachsen-Anhalts auf eine Kleine Anfrage (KA 6/8306) vom 16. Mai 2014

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt