04. Mai 2010 / Bitterfeld Am Amtsgericht Bitterfeld urteilte der Vorsitzende Richter Grätz am 04. Mai 2010 nach fünf Verhandlungstagen gegen drei Angeklagte wegen des Angriffs auf ein alternatives junges Paar am 06. September 2008 vor einem Bitterfelder Lokal (mehr dazu hier…). Nachdem sich in den Morgenstunden im Lokal ein Streit zwischen dem Angeklagten Jens B. (29) und dem späteren Geschädigten (28) aufgrund eines rechtsextremen T-Shirt-Aufdruckes entfachte, warteten wenige Minuten später der Täter mit Unterstützung vor dem Lokal. „Kommt her ihr Scheiß Antifa-Schweine“, soll Jens B. gerufen haben und den beiden Alternativen gedroht haben: „Demnächst seid ihr tot!“ Während dann mindestens die beiden Mitangeklagten Manuel K. (26) und Daniel Sch. (27) den jungen Mann attackiert haben sollen, sei Jens B. damit befasst gewesen, die Freundin des Angegriffenen in Schach zu halten. Als sie mit ihrem Handy versucht hätte die Polizei zu rufen, soll B. ihr dieses aus der Hand getreten haben. Der Angegriffene aus der alternativen Szene erlitt bei der Auseinandersetzung ein gebrochenes Handgelenk. Alle drei Verteidiger forderten abschließend Freisprüche für ihre Mandanten, weil diese sich als Opfer eines Angriffs durch den Geschädigten wähnten und die abgewehrten Schläge und Tritte ihrer Auffassung nach keine Körperverletzung darstellen würden, da sie ja nicht trafen. Der Vorsitzende Richter Grätz folgte in seinem Urteil aber weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage und verurteilte die Angeklagten zu je zehn Monaten Freiheitsstrafe auf zwei Jahre Bewährung ausgesetzt. Jens B. (29) und Manuel K. (26) wird zudem auferlegt, 500 Euro Geldstrafe an den Weißen Ring zu zahlen. Mangels Einkommen soll der Angeklagte Daniel Sch. (27) hingegen 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die Reaktionen auf der Anklagebank ließen erahnen, dass in diesem Fall Rechtsmittel folgen könnten und die nächste Instanz sich nochmals mit dem Fall befassen könnte (mehr dazu hier...). Quelle: |
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