30. Dezember 2014 / Bitterfeld-Wolfen (OT Wolfen)

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich Politisch motivierte
Kriminalität – rechts im II. Quartal 2015" geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Dabei wurden 5 "Magic"-Tassen mit beim Einfüllen heisser Flüssigkeit sichtbarem Hakenkreuz hergestellt.

Quelle: Antwort der Landesregierung Sachsen-Anhalts auf eine Kleine Anfrage (KA 6/4319) vom 20. August 2015

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt