23. April 2013 / Dessau-Roßlau

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Dabei entstand ein Sachschaden von 1.000 Euro.

Quelle:
Antwort der Landesregierung Sachsen-Anhalts auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 6/3034) vom 30. April 2014

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt