27. April 2008 / Dessau-Roßlau; Naumburg

Wie das in Magdeburg erscheinende Anzeigenblatt „Elbe Report“ berichtete, hat die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg eine Beschwerde des DVU-Landesvorsitzenden Ingmar Knop zurückgewiesen.

Der hatte einen Beschluss der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau angefochten, wonach es nicht strafrechtlich relevant sei, ihn öffentlich als Neonazis zu bezeichnen (mehr dazu hier). Hintergrund des Verfahrens war eine Stadtratsitzung in der Doppelstadt, in der Udo Gebhardt, SPD-Stadtrat und DGB-Landesvorsitzender, den bekennenden Rechtsextremisten gesagt hatte, sich nicht zusammen mit einem Neonazi auf sein Amt verpflichten zulassen (mehr dazu hier…).

Die Naumburger Instanz attestierte Gebhardt, dass seine Äußerungen durch die Meinungsfreiheit gedeckt wären. Schließlich, so die Begründung, würde die DVU vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft.

Der Dessauer Rechtsanwalt Ingmar Knop sitzt für die Deutsche Volksunion im Stadtparlament und veröffentlich regelmäßig Artikel in einschlägig rechtsextremen Publikationen.

Udo Gebhardt gilt als engagierter Mitstreiter bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus und ist seit Jahren in einer Dessauer Initiative tätig (mehr dazu hier…).


Udo Gebhardt spricht bei einer Protestkundgebung gegen einen Neonaziaufmarsch am 08. März 2008 in Dessau-Roßlau

Quellen:
Elbe Report, 27. April 2008
eigener Bericht

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt