04. März 2015 / Dessau-Roßlau

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich Politisch motivierte
Kriminalität – rechts im II. Quartal 2015" geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 130 StGB (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Der Tatverdächtige beschimpfte einen älteren Herren antisemitisch mit "Halbjude, Judenschwein".

Quelle: Antwort der Landesregierung Sachsen-Anhalts auf eine Kleine Anfrage (KA 6/4319) vom 20. August 2015

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt