21. Januar 2008 / Jessen

Laut Antwort einer kleinen Anfrage an die Landesregierung wurde an der Sekundarschule Jessen-Nord am 06. März Anzeige gemäß §86a StGB gestellt.

Als Grund wird "Schmieren/sonstiges Anbringen von Hakenkreuzen etc." genannt.

Quelle:
Kleine Anfrage an die Landesregierung - KA 5/6541
eigener Bericht

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt