23. Februar 2008 / Gadegast (LK Wittenberg)

Laut Antwort einer kleinen Anfrage an die Landesregierung wurde in Gadegast am 23. Februar Anzeige gemäß §86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gestellt.

Als Grund wird "Schmieren/sonstiges Anbringen von Hakenkreuzen etc." genannt.

Quelle:
Kleine Anfrage an die Landesregierung - KA 5/6540
eigener Bericht

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt