16. Februar 2014 / Dessau-Roßlau

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)  bei der Polizei erstattet worden ist. Dabei entstand im Bereich "Innerstädtisch Süd" ein Sachschaden von 500 Euro.

Quelle:
Antwort der Landesregierung Sachsen-Anhalts auf eine Kleine Anfrage (KA 6/8306) vom 16. Mai 2014


 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt