22. Mai 2013 / Dessau-Roßlau / Coswig (Landkreis Wittenberg)

In einer Berufungsverhandlung hat das Landgericht Dessau-Roßlau den Angeklagten Marko L. zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. L. wurde bereits erstinstanzlich vom Zerbster Amtsgericht  zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt, weil er in einer Coswiger Kneipe die Geschädigte Diana B. mit einem Bierglas geschlagen und sie zudem als "Negerschlampe" rassistisch beleidigt hatte (mehr dazu hier...).

Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass die Tat im Zusammenhang mit der ausländerfeindlichen Gesinnung des Angeklagten stand. Dies habe sich, so das Gericht, ausdrücklich schulderschwerend ausgewirkt. Überdies habe Marco L. einen Zeugen als "Scheißrussen" rassistisch verunglimpft.

Wegen diesen Provokationen hat ihm das Gericht auch das Recht abgesprochen, sich auf eine Notwehrhandlung zu berufen.

Quellen:
Landgericht Dessau-Roßlau
eigener Bericht

 

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