04. April 2015 / Zahna

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich Politisch motivierte
Kriminalität – rechts im II. Quartal 2015" geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Der Tatverdächtige versendete offenbar seine Post mit aufgemalten Hakenkreuzen.

Quelle: Antwort der Landesregierung Sachsen-Anhalts auf eine Kleine Anfrage (KA 6/4319) vom 20. August 2015

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt