14. September 2010 / Dessau-Roßlau

Am 14. September 2010 beginnt am Landgericht Dessau-Roßlau (Saal 129, ab 09.00 Uhr) das Berufungsverfahren gegen den 29-Jährigen Pierre H. aus Bitterfeld. Der bekennende Neonazi muss sich wegen zwei Körperverletzungsdelikten verantworten, die er am 08. Mai 2009 am Dessauer Hauptbahnhof begangen hat (mehr dazu hier...) und (hier...). Pierre H. traf auf seine Opfer, als er sich auf der Rückreise von einer Neonazidemonstration im sachsen-anhaltinischen Burg (b. Magdeburg) befand (mehr dazu hier...). Demnach rannte er auf eine junge Frau (20) aus der alternativen Szene ohne Vorwarnung zu und stieß sie auf dem Bahnsteig um. Als ein junger Mann der Geschädigten zu Hilfe eilte, schlug H. diesem mit der Faust ins Gesicht. Der 24-Jährige erlitt dabei eine blutende Platzwunde an der rechten Augenbraune.


Pierre H. (Bildmitte mit Händen am Transparent) auf einer Neonazikundgebung am 20. Juni 2009 in Dessau-Roßlau (mehr dazu hier...)

Das zuständige Amtsgericht hatte den Rechtsextremisten im April 2010 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger von Pierre H. forderte für seinen Mandanten Freispruch und legte Berufung ein.

Pierre H. wurde bereits mehrfach wegen einschlägig rechtsextrem motivierter Straftaten verurteilt. Letztmalig im Februar 2007, als ihn das Amtsgericht Bitterfeld der gefährlichen Körperverletzung für schuldig befand und eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten verhängte.

Die Geschädigten werden von der Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt in Dessau betreut.

Infos/Kontakt: 

 

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt