16. September 2008 / Dessau-Roßlau Wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtete, klärt eine Berufungsverhandlung am 15. und 16. September 2008 am Landgericht Dessau-Roßlau, ob vier mutmaßliche Rechtsextremisten am 19. Januar 2007 in Roßlau alternative Jugendliche wegen ihres Äußeren zunächst beleidigt und später geschlagen haben sollen (mehr dazu hier...). In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Zerbst am 14. März 2008 die Angeklagten vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Dabei ging es vor allem um die Frage, welche Gruppe mit der Schlägerei angefangen habe. Einer der Tatverdächtigen wurde jedoch im gleichen Verfahren vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt. Die Zerbster Jugendrichterin sah es als erwiesen an, dass der Konstruktionsmechaniker Rainer T. (27) nach der Auseinandersetzung an den Tatort zurückkehrte und dort den Hitlergruß zeigte. Das Landgericht Dessau-Roßlau hat mit Urteil vom 16. September 2008 die Rechtsauffassung des Amtsgerichts Zerbst (14. März 2008) bestätigt und die vier Angeklagten vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat gegen dieses Urteil Rechtsmittel eingelegt. Quellen: Mitteldeutsche Zeitung, 16. September 2008 Beratungsstelle für Opfer rechter Straf- und Gewalttaten Anhalt/Bitterfeld/Wittenberg eigener Bericht |
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