05. Januar 2012 / Coswig

Aus der Antwort einer kleiner Anfragen an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind diesbezüglich nicht bekannt.

Quelle:
Antwort der Landesregierung Sachsen-Anhalts auf eine Kleine Anfrage (Kleine Anfrage - KA 6/7461) vom 09. Mai 2012.


 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt