10. März 2011 / Wittenberg

Aus der Antwort einer kleinen Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind diesbezüglich nicht bekannt.

Quelle: Antwort der Landesregierung Sachsen-Anhalts auf eine Kleine Anfrage (KA 6/7330) vom 23. Februar 2012.

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt