27. November 2008 / Dessau-Roßlau

Am 27. November 2008 wurde die Hauptverhandlung gegen mutmaßliche Neonazis wegen Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung fortgesetzt. Auch an diesem Prozesstag (mehr dazu hier...) verfolgten bis zu einem Dutzend bekannte Rechtsexttremisten das Verfahren im Gerichtssaal. Den Angeklagten wird dabei vorgeworfen, mehrere alternative Jugendliche bedroht und geschlagen zu haben.

Die Anwesenheit der Gesinnnungsgenossen im Verhandlungssaal zeigte entsprechende Wirkung. Das Aussageverhalten möglicher Belastungszeugen gestaltete sich auffallend lückenhaft und ein Angeklagter lies sich ungehalten zu rechtsextremen Äußerungen auf der Anklagebank hinreißen, nachdem die Staatsanwältin wegen seiner politischen Gesinnung und Aktivitäten nachhakte.


Robert Z.mit Fahne hinter dem Transparent auf der Neonazidemonstration am 20.September 2008 in Dessau-Roßlau (mehr dazu hier...)

Infolge dieses Themenkomplexes bedrohten anwesende Neonazis aus dem Publikum in der folgenden Pause Beobachter des Prozesses. Der in diesem Verfahren bereits vernommene Zeuge Kevin S. bedroht den Beobachter mit den Worten: „Schläfst du nachts noch ruhig?“ Der Vater des Angeklagten Robert Z. beleidigt jenen Besucher und schlug ihn mit der Faust gegen den Oberarm. Ein weiterer Besucher stößt dem Anwesenden den Ellenbogen in den Nacken. Der polizeiliche Staatsschutz leitete Ermittlungen ein.


Robert Z. und Zeuge Siegmar Z. auf der Neonazidemonstration am 20.September 2008 in Dessau-Roßlau (mehr dazu hier...)

Ablehnende Äußerungen gegen die Struktur eines Rechtsstaates aus der hinteren Publikumsreihe bestimmen die letzte Verhandlungspause in diesem Verfahren. „Wir kommen auch ohne Gerichtsverhandlung zum Urteil.“ und ähnliche Schmähungen sind von den Sympathisanten der rechten Angeklagten zu vernehmen.


Angeklagter Dennis L. (Bildmitte) auf der Neonazidemonstratin am 08.März 2008 in Dessau-Roßlau (mehr dazu hier...)

Den Absprachen zwischen den Prozessbeteiligten entsprechend verkündete Richterin Haferland für Dennis L. und Robert Z. die geforderten zehn und acht Monate auf zwei Jahre Bewährung ausgesetzt. 100 und 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit, wobei der Angeklagte Robert Z. diese innerhalb der nächsten zwei Monate abgeleistet haben solle.

Vollständiger Artikel zum Verhandlungstag: (hier...)

 

Quelle:
eigener Bericht

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt