10. Oktober 2011 / Dessau-Roßlau / Magdeburg

Nach dem ein Gericht in Halle/Saale (mehr dazu hier…) entschieden hatte, dass die rechtsextreme NPD ihren Bundesparteitag am 15. und 16. Oktober 2011 in der Dessauer Anhalt-Arena durchführen darf, hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalts (OVG) mit Sitz in Magdeburg dieses Urteil aufgehoben und damit einer Beschwerde der Stadt Dessau-Roßlau stattgegeben.

Demnach kamen die Richter am OVG  zu dem Schluss, dass die Überlassung der Anhalt-Arena für zwei Wahlkampfveranstaltungen von demokratischen Parteien im Landtagswahlkampf 2011 noch keine generelle Änderung der Vergabepraxis darstelle.  Die Anhalt-Arena unterliege wie andere kommunale Einrichtungen auch, der Sportstättensatzung der Stadt. In dieser sei klar geregelt, dass Stadien und Turnhallen nicht für originär parteipolitische Veranstaltungen genutzt werden dürfen.

Die NPD kündigte indes an, dass Urteil vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüfen zu lassen.

Das Netzwerk GELEBTE DEMOKRATIE, verzichtet schließlich auf eine bereits vorbereitete zweitägige Protestveranstaltung in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anhalt-Arena und rief stattdessen zu einer Kundgebung im Dessauer Stadtzentrum  auf (mehr dazu hier…).

Quelle:
eigener Bericht

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt