28. Januar 2011 / Wittenberg
 
Aus der Antwort einer kleiner Anfragen an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind diesbezüglich nicht bekannt. 

Quelle:
eigener Bericht 
Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (KA 6/7002 / Drucksache 6/68 vom 31.05.2011)

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt