18. Januar 2010 / Dessau-Roßlau

Vor der vierten Zivilkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau fand am 18. Januar 2010 eine Verhandlung statt, bei der gleich zwei Landesvorsitzende extrem rechter Parteien aus Sachsen-Anhalts involviert waren. Beide saßen auf der Seite der beklagten Partei. Zum einen der Landesvorsitzende der NPD Sachsen-Anhalt Matthias Heyder – begleitet von dem Magdeburger NPD-Stadtrat Matthias Gärtner – und neben ihm der Landesvorsitzende der DVU Ingmar Knop in seiner beruflichen Funktion als Rechtsanwalt.  Der Klägers Georg Findeisen, seines Zeichens Justiziar der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost, machte erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen Matthias Heyder für unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähungen gegen den Kläger und seine Dienststelle geltend.


Landgericht Dessau-Roßlau

Mit einem Streitwert von 10.000 Euro veranschlagte das Gericht den in Rede stehenden Schaden, den einerseits unwahren, andererseits verleumdenden Äußerungen auf der Internetseite der Landes-NPD für den Betroffenen bedeuten würden. „Die Beklagte erkennt die Klageaufforderung an“, stellte Richterin Walter fest und führte weiter aus, dass bei etwaiger Zuwiderhandlungen ein Zwangsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise bis zu sechs Monate Ordnungshaft drohen würden. Dem Kläger Findeisen sollen als Schadensersatz 750 Euro vom Beklagten gezahlt werden. Die abschließende Entscheidung in einem diesbezüglichen, noch laufenden Strafverfahren gegen Matthias Heyder stünde gegenwärtig noch aus.

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Quelle:
eigener Bericht

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt