20. Juni 2011 / Köthen
 
Aus der Antwort einer kleiner Anfragen an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 223 StGB (Körperverletzung) und eine weitere Anzeige wegen Paragraph 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind diesbezüglich nicht bekannt.
 
Quelle: Antwort der Landesregierung Sachsen-Anhalts auf eine Kleine Anfrage (KA 6/7330) vom 23. Februar 2012.

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt