23. Februar 2008 / Köthen

Laut Antwort einer kleinen Anfrage an die Landesregierung wurde in Köthen am 23. Februar zweifach Anzeige gemäß §303 StGB (Sachbeschädigung) mit rechtsextremer Motivlage, sowie zusätzlich Anzeige gemäß §130 StGB (Volksverhetzung) gestellt.

Quelle:
Kleine Anfrage an die Landesregierung - KA 5/6540

eigener Bericht

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt