15. Mai 2015 / Dessau-Roßlau (OT Dessau West)

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass zwei Anzeigen wegen Paragraph 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden sind. Nähere Umstände sind diesbezüglich nicht bekannt.

Quelle: Antwort der Landesregierung Sachsen-Anhalts auf eine Kleine Anfrage (KA 6/8843) vom 23. Juli 2015

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt