22. Februar 2008 / Coswig

Laut Antwort einer kleinen Anfrage an die Landesregierung wurde in Coswig am 22. Februar Anzeige gemäß §86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gestellt.

Als Grund wird "Zeigen des Hitlergrußes" genannt.

Quelle:
Kleine Anfrage an die Landesregierung - KA 5/6540
eigener Bericht

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt