Nach den Brandanschlägen auf das Alternative Kulturwerk in Bitterfeld

Prozessauftakt am 20. November 2015 gegen vier Neonazis aus Zörbig wegen versuchten Mordes in Bitterfeld

Vor dem Landgericht Dessau beginnt am 20. November 2015 das Verfahren gegen vier Angeschuldigte aus Zörbig im Alter zwischen 25 und 30 Jahren, wegen versuchten Mord, schwere Brandstiftung (in einem Fall im Versuch) und Verstöße gegen das Waffengesetz. Geschädigte haben sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen. Die Hauptverhandlung wird am 23.11., 24.11., 30.11., 04.12. und 08.12.2015 jeweils um 09.00 Uhr, am 10.12.2015 um 12.30 Uhr und am 18.12.2015 um 09.00 Uhr fortgesetzt.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sollen drei der Angeschuldigten aufgrund eines gemeinsamen Tatplans in der Nacht vom 17.04. zum 18.04.2015 zwei selbstgebaute Brandsätze über eine Mauer auf ein vom Alternativen Kulturwerk (AKW) genutztes Grundstück in Bitterfeld geworfen haben, von denen einer einen Wohnwagen traf, der in Brand geriet. In dem Wohnwagen befanden sich zur Tatzeit zwar keine Personen, das Grundstück sei jedoch nicht einsehbar gewesen, sodass die Angeschuldigten aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht hätten abschätzen können, wo die Brandsätze auftreffen. Da sie aber gewusst hätten, dass sich auf dem Gelände regelmäßig Personen aufhalten, hätten sie deren Tod billigend in Kauf genommen

Einer der Männer soll darüber hinaus gemeinsam mit dem vierten Angeschuldigten für den 30.05.2015 einen weiteren Brandanschlag auf das AKW geplant haben, der allerdings nicht zur Ausführung gelangte, weil die mutmaßlichen Täter am Tatort vorläufig festgenommen und die beiden Brandsätze, die sie bei sich führten, sichergestellt wurden.

Gegen alle vier Angeschuldigten, die der rechten Szene zuzurechnen sein und die Taten auf Grund ihrer politischen Gesinnung begangen haben sollen, ist die Untersuchungshaft angeordnet. Einer der Haftbefehle ist derzeit außer Vollzug gesetzt. 2 Ks 303 Js 11602/15

Seit Anfang des Jahres 2015 kam es in Bitterfeld-Wolfen immer wieder zu neonazistischen und rassistschen (Gewalt-) Straftaten (mehr dazu hier...) (und hier...).

Quellen: Pressemitteilung Nr. 17 vom 29. Oktober 2015 des Landgerichts Dessau-Roßlau, eigener Bericht

 

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