30. Januar 2014 / Dessau-Roßlau

Das Landgericht Dessau-Roßlau hat in einer  Berufungsverhandlung ein Urteil gegen den einschlägig vorbestraften Neonazis Henry B. bestätigt. Demnach hatte das Amtsgericht Wittenberg den rechtsextremen Intensivtäter (mehr dazu hier…) und (hier…) im September 2013 (mehr dazu hier…) zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass B. im August 2012 in der Wohnung seiner Ex-Freundin in Gräfenhainichen deren Freund gegen den Kopf geschlagen hat, ihn als „Zeckenschwein“ beschimpft und gedroht habe, er werde ihn „alle machen“.   Nach fünf Verhandlungstagen hat das Landgerichts Dessau-Roßlau am 30. Januar 2014 die Berufung von Henry B. verworfen und damit das erstinstanzliche Urteil gegen B. bestätigt.

Henry B. hat gegen das Urteil des Landgerichts erneut Rechtsmittel einlegt.

Quellen:
Beratungsstelle für Opfer rechter Straf- und Gewalttaten Anhalt/Bitterfeld/Wittenberg
eigener Bericht


 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt