15. April 2014 / Dessau-Roßlau

Das Dessauer Landgericht verurteilte in einem Berufungsverfahren einen jungen Mann zu einer Geldstrafe  von 20 Tagessätzen von je 30 Euro wegen des Verwendens von Symbolen verfassungswidriger Organisationen. Laut Mitteldeutscher Zeitung sah es die Kammer als erwiesen an, dass sich der Angeklagte am 16. August 2012 als Ferienbetreuer einer Kindergruppe am Bergwitzsee (Landkreis Wittenberg) ein Hakenkreuz auf die Handfläche malte. Im ersten Verfahren vor dem zuständigen Amtsgericht wurde der Mann zu 60 Tagessätzen verurteilt.

Quelle:
Mitteldeutsche Zeitung vom 15. April 2014

 

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