15. Januar 2008 / Dessau-Roßlau

Wie die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau bekannt gab, sind die Ermittlungen gegen den DGB-Landesvorsitzenden und Dessauer SPD-Stadtrat Udo Gebhardt wegen Beleidigung eingestellt. Gebhardt hatte bei der Konstituierung des neuen Stadtrates Dessau-Roßlaus am 01. Juli 2007 den DVU-Landesvorsitzenden und Dessauer Rechtsanwalt Ingmar Knop, der für die rechtsextreme Partei in das Kommunalparlament einzog, als „Neonazi“ bezeichnet (mehr dazu hier...). Knop erstattet daraufhin Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft konnte hier eine strafrechtliche Relevanz nicht erkennen und sprach davon, dass die Äußerung des DGB-Chefs von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.


Quellen:
Pressemitteilung Nr. 001/08 der Staatsanwaltschaft Dessau, 15. Januar 2008
eigener Bericht

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt