05. Mai 2011 / Dessau-Roßlau / Köthen Wie das hiesige Landgericht in einer Pressemittelung bekannt gab, beginnt vor der 3. Strafkammer ein Verfahren wegen des Verwendens von Symbolen verfassungswidriger Organisationen gegen einen 22-jährigen. Dem Mann wird zur Last gelegt, auf einem Schulhof in Köthen den "Hitlergruß" gezeigt zu haben. Quellen: Landgericht Dessau-Roßlau; Pressemitteilung Nr.: 008/11 vom 28. April 2011 eigener Bericht |
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