07. März 2015 / Dessau-Roßlau (Innenstädtischer Bereich)

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass zwei Anzeigen wegen Paragraph 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden sind. Ein Tatverdächtiger im Alter von 22 Jahren trug eine Jacke mit sichtbarer Triskele, der andere im Alter von 41 Jahren trug ein T-Shirt mit SS-Totenkopf.

Quelle: Antwort der Landesregierung Sachsen-Anhalts auf eine Kleine Anfrage (KA 6/8843) vom 23. Juli 2015

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt