21. Februar 2015 / Bitterfeld-Wolfen

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 130 StGB (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind diesbezüglich nicht bekannt.

Quelle: Antwort der Landesregierung Sachsen-Anhalts auf eine Kleine Anfrage (KA 6/8892) vom 11. September 2015

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt