27. Juni 2008 / Dessau-Rosslau Anlass für das Aufeinandertreffen war der Wahlkampfabschluss am Dessauer Rathaus, wo alle angetretenen Parteien mit einem Informationsstand anwesend waren, so auch die rechtsextreme DVU. Der Nebenkläger und Andere wollten ihren Protest gegen die rechtsextreme Ideologie der DVU zum Ausdruck bringen, indem sie mit Kreide Warnungen wie "Vorsicht Nazis" und "Achtung brauner Sumpf" um den betreffenden Stand herum auf den Boden geschrieben haben. Der Vetreter des Angeklagten Klar, Rechtsanwalt Ingmar Knop, DVU-Landesvorsitzender von Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie Mitglied des Stadtrates von Dessau-Roßlau, hält in seinem Plädoyer dafür, dass die Aussagen Andreas Klar´s vom Recht auf freie Meinugsäusserung gedeckt seien. Nach Knop seien, bei der heutigen Reizüberflutung in der Gesellschaft, "überspitzte Formulierungen hinzunehmen", ferner habe sich der Nebenkläger "aus freien Stücken in die Arena des Kampfes begeben", so Knop, demzufolge müsse er damit rechnen, das Klar "sich nicht widerstandslos schlachten lässt". Er beantragt einen Freispruch für den Parteikollegen Andreas Klar. Der zuständige Richter sah einzig die Aussage der Zeugin Steffi Lemke, politische Bundesgeschäftsführerin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, als präzise und umfangreich an. Auch die Aussage des in den Zeugenstand beorderten Verteidigers Rechtsanwalt Ingmar Knop, der an besagtem Tag auch an dem Wahlkampstand der DVU vertreten war, empfand der vorsitzende Richter als "nicht nachvollziehbar". Er stellt zu dem klar, dass die vom Angeklagten getätigten Aussagen sehr wohl eine Beleidigung darstellen, das gebiete "der gesunde Menschenverstand". Andreas Klar wurde somit zu 15 Tagessätzen zu je 40 Euro (600 Euro) plus Prozesskosten verurteilt. Quelle: |
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