31. Mai 2011 / Dessau-Roßlau

Wie die in Magdeburg erscheinende Volksstimme berichtete, hat der sachsen-anhaltische CDU-Landesvorstand einen Rechtsstreit gegen die NPD gewonnen. Demnach hat das Landgericht Dessau-Roßlau einen Unterlassungsanspruch der rechtsextremen Partei zurückgewiesen und eine entsprechende Klage als unbegründet abgelehnt. Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung ist die im Jahr 2010 von der CDU publizierte Veröffentlichung "Handreichung zum Umgang mit Rechtsextremisten". Darin hatte die CDU u. a. festgestellt: "Die NPD hat sich zum Ziel gesetzt, Rechtsstaat und Demokratie abzuschaffen." An andere Stelle heißt es zudem: "Die NPD spricht davon, alle anderen Parteien abschaffen zu wollen und verherrlicht gleichzeitig die Inhaftierung, Folterung und Ermordung hunderttausenden Demokraten während des Dritten Reiches." 

Das Gericht schloss sich in seiner Urteilsbegründung der Argumentation des CDU-Anwalts an, dass beide inkrimnierten Passagen durch die im Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit gedeckt seien.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Weniger Woche später verurteilte des Landgericht Dessau-Roßlau den ehemaligen NPD-Landesvorsitzenden Matthias Heyder zu einem Ordnungsgeld von 800 Euro (mehr dazu hier...).

Quellen:
Magdeburger Volksstimme, 31. Mai 2011
eigener Bericht

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt