10. August 2015 / Coswig (Landkreis Wittenberg)

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Dabei entstand ein Sachschaden in Höhe von 50 Euro.

Quelle: Antwort der Landesregierung Sachsen-Anhalts auf eine Kleine Anfrage (KA 6/8952) vom 18. November 2015

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt