08. Mai 2009 / Köthen

Aus der Antwort einer kleiner Anfragen an die Landesregierung Sachsen-Anhalts geht hervor, dass am benannten Tag eine Anzeige wegen Paragraph 130 StGB (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind diesbezüglich nicht bekannt.


Quellen:
eigener Bericht
Kleine Anfrage an die Landesregierung KA/5/6936

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt