13. April 2010 / Bitterfeld

Am 13. April 2010 wurde vor dem Amtsgericht Bitterfeld gegen den 1990 geborenen Stefan W. u.a. wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, versuchte gefährliche Körperverletzung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verhandelt. Richterin Engshuber am Amtsgericht Bitterfeld sah es abschließend als erwiesen an, dass der Angeklagte in der Nacht zum 10. Juli 2009 „förmlich ausgetickt“ sei. Stefan W., der auch mit der Neonazikameradschaft „Freie Nationslisten Anhalt-Bitterfeld“ an Demonstrationen der extrem rechten Szene teilgenommen hatte, war vorgeworfen worden, dass er vor einem Restaurant in der Bitterfelder Innenstadt Personen mit einer Waffe erst bedroht und anschließend auch auf diese geschossen haben soll. Kurze Zeit später soll er wieder zurückgekehrt sein und mit einem „Butterfly-Messer“ bewaffnet versucht haben, sich Zutritt zum Restaurant zu verschaffen. Zudem soll der Angeklagte auch die eingetroffenen Polizeibeamten mit dem in Deutschland verbotenen Messer bedroht und getreten haben.

„Er ist an diesem Tag förmlich ausgetickt und hat sich eine Waffe geschnappt“, bringt es die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer auf den Punkt. Sie hielt dem Angeklagten zugute, dass er sich nach erstem Zögern doch noch geständig eingelassen habe, allerdings musste sie konstatieren, dass bisherige Strafmaßnahmen gegen Stefan W. scheinbar nie die gewollte Wirkung erzielt hätten. Richterin Engshuber urteilte daraufhin acht Monate ohne Bewährung für den Angeklagten (mehr dazu hier...).

Quelle:
eigener Bericht

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt