17. April 2009 / Dessau-Roßlau

Nach achttägiger Hauptverhandlung hat am 17. April 2009 die 6. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau die Rechtsextremisten Sebastian K. (24) aus Güterglück sowie Thomas F. (34) aus Dessau wegen gemeinschaftlichen Mordes aus niederen Beweggründen verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts haben K. und F. in der Nacht zum 1. August 2008 ohne Anlass den damals 50-jährigen Obdachlosen Hans-Joachim S. am Dessauer Hauptbahnhof so brutal zusammengetreten, dass dieser noch am Tatort an „Herz- und Lungenquetschungen“ verstarb. Gegen K. hat das Gericht eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Der Mittäter F. wurde zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren einschließlich Alkoholtherapie verurteilt. Dem alkoholkranken 34-jährigen Thomas F. wurde vom Gericht verminderte Schuldfähigkeit attestiert, weil er tagsüber so viel Bier getrunken hatte, dass er zur Tatzeit mehr als drei Promille im Blut hatte.


im Landgerichtsgebäude fand die Hauptverhandlung statt

Wegen der „komplizierten Gesetze“ könnte F. nach erfolgreicher Therapie und „guter Führung“ schon nach sechs Jahren Haft auf freiem Fuß sein, so der Kammervorsitzende Manfred Steinhoff, der diesen Umstand in seiner Urteilsbegründung als „unerträglich“ bezeichnet hatte. Das Strafmaß entspricht weitestgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Die Verteidigerin von Sebastian K. hatte eine Verurteilung zu 6 Jahren Haft wegen Todschlags in ihrem Plädoyer gefordert (ausführlicher Prozessbericht hier...).

Quellen:

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt