18. Mai 2009 / Magdeburg/Dessau-Roßlau Der 10. Parlamentarische Untersuchungsausschuss des Landes Sachsen-Anhalt, der seit fast eineinhalb Jahren im Magdeburger Landtag polizeiliche Versäumnisse bei der Verfolgung rechtsextremer Straftaten untersucht (mehr dazu hier…), befasste sich erstmals mit dem Fall des ehemaligen Leiters der Civitas-Netzwerkstelle in Dessau. Dabei ging der Ausschuss vor allem der Frage nach, ob die damalige Polizeidirektion Dessau ungerechtfertigte Ermittlung gegen die mit Bundes- und Landesmitteln geförderte Beratungsstelle geführt hatte und somit Rechtsextremisten regelrecht ermutigt habe, Strafanzeige gegen eine demokratische Initiative zu erstatten. Der Mitarbeiter des Beratungsprojektes hatte im September 2006 auf einem öffentlichen Bürgerhearing in der Gemeinde Bergwitz (Landkreis Wittenberg) ein NPD-Mitglied als Rechtsextremisten bezeichnet und ein Foto des Mannes gezeigt (mehr dazu hier…). Darauf hin zeigte ihn ein Polizeibeamter zunächst wegen des Verstosses gegen das Kunsturheberrechtsgesetz an. Später wurden die Ermittlungen zudem um den Tatvorwurf der üblen Nachrede erweitert. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren im Jahr 2007 ein. Nachdem der Betroffene eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht hatte, brachte die damalige Polizeipräsidentin in einem Schreiben an den Civitas-Mitarbeiter ihr Bedauern über das Vorgehen der Behörde zum Ausdruck und entschuldigte sich bei ihm für die Versäumnisse bei den Ermittlungen. Im Februar 2008 schließlich, reichte der Projektleiter Zivilklage auf Staatshaftung und Schmerzensgeld ein. Das Land Sachsen-Anhalt zahlte später 800 Euro Schmerzensgeld bzw. Anwaltskostenrückerstattung (ausführlicher Bericht hier…). Quelle: eigener Bericht |
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