08. Januar 2009 / Köthen

Aus der Antwort einer kleiner Anfragen an die Landesregierung Sachsen-Anhalts geht hervor, dass am benannten Tag eine Anzeige wegen Paragraph 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind diesbezüglich nicht bekannt.

Quellen:
eigener Bericht
Kleine Anfrage an die Landesregierung KA/5/6936

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt