23. Juli 2008 / Köthen

Aus der Antwort einer kleiner Anfragen an die Landesregierung Sachsen-Anhalts geht hervor, dass am benannten Tag eine Anzeige wegen Paragraph 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind diesbezüglich nicht bekannt.

 

Quellen:
eigener Bericht
Landtag Sachsen Anhalt KA 5/6664

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt