12. April 2014 / Dessau-Roßlau

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)  bei der Polizei erstattet worden ist. Dabei entstand im Bereich "Siedlung" ein Sachschaden von 1.000 Euro.

Quelle:
Antwort der Landesregierung Sachsen-Anhalts auf eine Kleine Anfrage (KA 6/8341) vom 24. Juni 2014


 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt