01. Juni 2015 / Dessau-Roßlau (Innenstädtischer Bereich Süd)

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind diesbezüglich nicht bekannt.

Quelle: Antwort der Landesregierung Sachsen-Anhalts auf eine Kleine Anfrage (KA 6/8872) vom 18. August 2015

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt