19. September 2011 / Aken (Anhalt-Bitterfeld) 

Aus der Antwort einer kleiner Anfragen an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind diesbezüglich nicht bekannt. 

Quelle: Antwort der Landesregierung Sachsen-Anhalts auf eine Kleine Anfrage (KA 6/7330) vom 23. Februar 2011.

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt